25 Jahre Die Dorfspatzen

Der Kindergarten Mechtersen, Die Dorfspatzen, feiert 25 Jahre.

Am Freitag, den 27.06.2025 hat das Kinderteam bestehend aus Anne Katrin Krause, Karin Grote, Martina Pfeiffer und der FSJ-lerin Johanna Wolf unter Leitung von Dominik Klaus zum großen Jubiläumsfest geladen. Es gab eine Strohhüpfburg, Kinder schmincken und Luftballontiere für aktuelle und ehemalige Kindergartenkinder. Die Eltern haben ein reichhaltiges Kuchenbuffett und Grillwürstchen zur Verfügung gestellt. Es war ein rundum gelungenes Fest auf dem Spielplatz und Dorfplatz.

Im September 2000 öffnete der Kindergarten in der ehemaligen Turnhalle des nebenliegenden Schulgebäudes zum ersten Mal seine Türen. Seit dem hat das Team der Dorfspatzen mit den Mechterser Kindern und einige aus Vögelsen gemalt, gebastelt, gelesen, gespielt, gegessen, gebacken und vieles mehr. Der Kindergarten wurde mittlerweile um Räume und einen tollen Spielplatz erweitert.

Auf dem Foto von links: Martina Pfeiffer, Dominik Klaus, Anne Katrin Krause

Änderung des Flächennutzungsplanes – Vögelsen

52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick,
Teilplan Vögelsen

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von
Montag, den 30.06.2025 bis Freitag, den 15.08.2025 bei der Samtgemeinde Bardowick sowie bei der Gemeinde Vögelsen zu den Sprechzeiten über den Inhalt, die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Hierbei besteht auch Gelegenheit zur Äußerung zu den bisher erstellten Planunterlagen sowie zu einer Erörterung der Planung.

Öffentliche Bekanntmachung

Der Rat derGemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung am 22.5.2025 die auf dem
Lageplan mit einer durchgezogenen schwarzen Linie gekennzeichnete Teilfläche des Grundstückes „Am Bahndamm 24″ (Flurstücke 88 und 89, Flur 1, Gemarkung Mechtersen) als öffentliche Einrichtung mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ gewidmet.

Der Sportplatz wird als öffentlich zugängliche Einrichtung für die sportliche Betätigung der Allgemeinheit gemäß § 30 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gewidmet.

Regionales Raumordnungsprogramm 2025 für den Landkreis Lüneburg

Eingeschränktes Beteiligungsverfahren zum 2. Entwurf

Die Planunterlagen können vom 2. Juni bis einschließlich Juli 2025 auf der Seite des Landkreises eingesehen und heruntergeladen werden. Stellungnahmen zu
den Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf können dort bis
einschließlich 15. Juli 2025 abgegeben werden.

Eine Einsicht der Unterlagen ist auch beim Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 8, 21335 Lüneburg, Gebäude 3, Zimmer 208a, nach Vereinbarung unter Tel. 04131 26-1013 möglich.Weitere Informationen zum Raumordnungsprogramm erhalten Sie auf der Seite des Landkreises.

Allgemeinverfügung Christi Himmelfahrt – Barumer See

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick

Eingeschränkte Nutzung der öffentlichen und privaten Flächen am Barmer See in der Zeit vom 28. Mai 2025, 18:00 Uhr bis zum 30. Mai 2025, 06:00 Uhr

Aufgrund des Niedersächsischen Polizei- und
Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird für das Gebiet am Barumer See (siehe
markierte Flächen in der Anlage) für die Zeit vom 28. Mai 2025, 18:00 Uhr bis zum 30. Mai 2025, 06:00 Uhr folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt werden das Befahren sowie das Versammeln auf den in der Anlage markierten Flächen.
  2. Untersagt wird das Betreiben von Radiogeräten o. ä. und die Erzeugung von Lärm, der geeignet ist, die Tierwelt zu beunruhigen.
  3. Es gilt für die markierten Flächen ein striktes Alkoholverbot. Neben dem Alkoholkonsum ist auch das Mitführen alkoholischer Getränke untersagt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 € belegt werden.

Öffentlichkeitsbeteilung zum Nahverkehrsplan 2026 – 2030


Ihre Stellungnahme ist gefragt!

Der Landkreis Lüneburg startet die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufstellung des neuen Nahverkehrsplans (NVP). Der NVP bildet die Grundlage für die Genehmigung und die Weiterentwicklung des ÖPNV im Landkreis Lüneburg. Zum aktuellen Entwurf des NVP können Bürgerinnen und Bürger Stellung nehmen. Diese können vom: 04. April 2025 bis zum 06. Juni 2025 über die Website des Landkreises eingereicht werden.